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Graduierteninstitut

Benutzungsvereinbarung

Das Graduierteninstitut der H-BRS hat zu Beginn des Jahres 2021 eine Benutzungsvereinbarung für Promovierende verabschiedet. Sie ist insbesondere für Promovierende sinnvoll, die nicht oder nicht mehr an der Hochschule beschäftigt sind.

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Die Benutzungsvereinbarung dient dem Zweck, Promovierenden an der H-BRS die Nutzung einzelner Einrichtungen der H-BRS zu ermöglichen, soweit dies für das Promotionsvorhaben notwendig ist. Das können beispielsweise sein:

  • der Zugang zum Labor
  • ein Arbeitsplatz
  • Transponder für Räume
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Nutzung der Bibliothek etc.

Durch die Benutzungsvereinbarung werden z.B. Fragen der Haftung geklärt. Doch nicht nur Rechtssicherheit für beide Seiten ist der H-BRS ein Anliegen, sondern auch die Sichtbarkeit der an der H-BRS entstehenden Forschung. Aus diesem Grund können zukünftig auch Personenseiten ausgeschiedener Mitarbeiter:innen, deren Promotion noch nicht abgeschlossen ist, auf den Seiten der GI sichtbar bleiben.

Voraussetzung für den Abschluss der Benutzungsvereinbarung ist, dass die Doktorandin oder der Doktorand Mitglied des Graduierteninstituts der H-BRS ist.

Sie möchten eine Benutzervereinbarung mit unserem Institut abschließen, um ihre Promotion mit einem Mehr an "Service" zu beenden? Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail unter gi@h-brs.de .