Graduierteninstitut
Benutzungsvereinbarung
Die Benutzungsvereinbarung dient dem Zweck, Promovierenden an der H-BRS die Nutzung einzelner Einrichtungen der H-BRS zu ermöglichen, soweit dies für das Promotionsvorhaben notwendig ist. Das können beispielsweise sein:
- der Zugang zum Labor
- ein Arbeitsplatz
- Transponder für Räume
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Nutzung der Bibliothek etc.
Durch die Benutzungsvereinbarung werden z.B. Fragen der Haftung geklärt. Doch nicht nur Rechtssicherheit für beide Seiten ist der H-BRS ein Anliegen, sondern auch die Sichtbarkeit der an der H-BRS entstehenden Forschung. Aus diesem Grund können zukünftig auch Personenseiten ausgeschiedener Mitarbeiter:innen, deren Promotion noch nicht abgeschlossen ist, auf den Seiten der GI sichtbar bleiben.
Voraussetzung für den Abschluss der Benutzungsvereinbarung ist, dass die Doktorandin oder der Doktorand Mitglied des Graduierteninstituts der H-BRS ist.
Sie möchten eine Benutzervereinbarung mit unserem Institut abschließen, um ihre Promotion mit einem Mehr an "Service" zu beenden? Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail unter gi@h-brs.de .