Administrative unit 2: Human Resources
Gruppenunfallversicherung für Lehrbeauftragte
Aktuelle Informationen zur Gruppenunfallversicherung für Lehrbeauftragte
Mit dem Start des Sommersemesters 2021 besteht für alle Lehrbeauftragten ein Gruppenunfallversicherungs-schutz für die Laufzeit des jeweiligen Lehrauftrages.
Somit leistet die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg einen weiteren positiven Beitrag zur Umsetzung des Vertrags für gute Beschäftigungsbedingungen von Hochschulpersonal.
Die Kosten der Gruppenunfallversicherung werden von der Hochschule übernommen.
Der Versicherungsschutz besteht während der Dauer der Dozententätigkeit in der Hochschule und im Homeoffice. Wegeunfälle gelten mitversichert.
Wichtig ist hierbei, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der konkreten Verrichtung zum Unfallzeitpunkt und der versicherten Tätigkeit des Versicherten bestehen muss. Sämtliche Tätigkeiten außerhalb der direkten Dozententätigkeit gehören zum nicht versicherten persönlichen Lebensbereich und sind keine versicherten Unfälle.
Der Leistungsumfang der Gruppenunfallversicherung wird in nachfolgend genannten Punkten zum
Verständnis detailliert erläutert:
1. Teilweise webbasierte Dozententätigkeit, häufig im häuslichen Umfeld (Hybrid-Semester)
Der Versicherungsschutz besteht während der Dauer der Dozententätigkeit in der Hochschule.
Dieser Versicherungsschutz besteht auch während der Dozententätigkeit im Homeoffice.
Wichtig ist hierbei, dass ein innerer Zusammenhang zwischen der konkreten Verrichtung
zum Unfallzeitpunkt und der versicherten Tätigkeit bestehen muss.
Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz während der Vorlesung selbst besteht. Eventuelle
Vor- oder Nachbereitungen oder private Tätigkeitsabschnitte wie z.B. Kaffee holen oder ein Toilettengang fallen nicht unter die Deckung.
2. Prüfungen als Teil der Lehrveranstaltung (in angemieteten Räumen außerhalb der Hochschule)
Diese Tätigkeit wäre vom Versicherungsschutz eingeschlossen.
3. Persönliche Weiterbildung im Hochschulgebäude
Weiterbildung betrifft die Lehrveranstaltungen selbst nicht, daher besteht kein Versicherungsschutz.
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